Grundlagen Jagdhunde
Jagdethische Relevanz
Um die Rolle von Jagdhunden innerhalb der Jagd zu verstehen, muss man sich bewusst machen, dass die waidgerechte Jagd untrennbar mit dem Einsatz von Jagdhunden verbunden ist. Diese Hunde sind ein integraler Bestandteil der Jagdpraxis. Eine genaue, allgemeingültige Definition von Waidgerechtigkeit existiert zwar nicht, sie wird jedoch oft als das Handeln im Einklang mit den Regeln des Jagdwesens beschrieben. Manche Definitionen betrachten Waidgerechtigkeit als einen moralischen Imperativ, bei dem der Jäger keine Mühen scheuen darf, verletztes oder durch Verkehr verunfalltes Wild aufzuspüren und zu erlösen. Dabei ist der Jäger auf die Fähigkeiten eines Tieres angewiesen, das ihn mit seinen Sinnen unterstützt – den Jagdhund. Die Nutzung eines Jagdhundes verdeutlicht die Verantwortung des Jägers gegenüber dem Wild als einem gleichwertigen Lebewesen.
Somit ist der gezielte Einsatz eines gut ausgebildeten Jagdhundes ein wesentlicher Bestandteil der modernen Jagd, die durch tierschutzorientierte und humane Prinzipien geprägt ist.
Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, dass jeder Jäger einen Jagdhund führt, aber jeder ist ethisch verpflichtet, sicherzustellen, dass ein geeigneter Hund zur Verfügung steht, wenn er selbst nicht in der Lage ist, das verletzte Wild zu finden und gegebenenfalls zu erlösen. Selbst Jäger ohne eigenen Hund müssen daher ein gewisses Maß an Fachwissen über die Jagd mit Hunden besitzen und die Arbeit von Züchtern und Ausbildern respektieren. Grundlegendes Wissen über Jagdhunde ist daher ein unverzichtbarer Teil der jagdlichen Bildung.
Wirtschaftliche Relevanz
Neben der ethischen Dimension spielt der Jagdhund auch wirtschaftlich eine wichtige Rolle. Wie viel Wild durch den Einsatz von Jagdhunden vor dem Verenden bewahrt und verwertet wird, ist nicht genau erfasst. Zudem trägt der Einsatz von Jagdhunden dazu bei, den wirtschaftlichen Nutzen der Jagd zu steigern, indem er sicherstellt, dass Wildtiere vor dem Schuss effektiv aufgespürt werden. Ein oft übersehener Aspekt ist die Rolle des Jagdhundes als wirtschaftlicher Faktor an sich. So beeinflusst die Haltung von Jagdhunden beispielsweise die Prämien der Jagdhaftpflichtversicherung. Jagdhunde können gegen Krankheit, Tod oder sogar Diebstahl versichert werden. Darüber hinaus belaufen sich die jährlichen Ausgaben für die Pflege und Haltung von Jagdhunden in Deutschland auf über 25 Mio €, was ihre wirtschaftliche Bedeutung unterstreicht.
Gesetzliche Relevanz
Im Jahr 1980 formulierte die Internationale Jagdkonferenz neue Grundsätze für die Jagdausübung. Darin wird die Notwendigkeit betont, dass brauchbare Jagdhunde zur waidgerechten Jagdausübung in der Regel unverzichtbar sind. § 1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetztes verpflichtet zur Beachtung der Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit, zu denen auch der Einsatz geeigneter Jagdhunde gehört.
Auf Länderebene gehen die gesetzlichen Vorgaben oft weiter. So fordert beispielsweise das Niedersächsische Landesjagdgesetz, dass bei jeder Jagd auf Schnepfen, Wassergeflügel oder bei Nachsuchen mindestens ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen muss. Verstöße gegen diese Vorschriften sind oft mit Bußgeldern belegt, was die Bedeutung der Jagdhundführung unterstreicht.
Diese gesetzlichen Regelungen verdeutlichen die zentrale Rolle des Jagdhundes bei einer waidgerechten und tierschutzgerechten Jagd.
Anforderungen an den Jagdhund
Ein Jagdhund muss bestimmte Kriterien erfüllen, die dem Zweck der Jagd dienen.
Jagdhunde zeichnen sich durch ihre Rasse aus, in der diese Kriterien angelegt sind. Aus jagdethischen Gründen wird ein Jagdhund heute insbesondere anhand der Leistungen nach dem Schuss beurteilt (Verlorenbringen, Nachsuchen). Damit ein Hund zur Jagd darf, muss er eine Brauchbarkeitsprüfung absolvieren.
- Landesrechtlich muss in jedem Revier ein brauchbarer Jagdhund verfügbar sein.
- Der Besitz eines Jagdhundes wird dabei nicht verlangt, sondern sein nötiger Einsatz bei Nachsuchen und anderen Einsatzarten.
- Für einige Jagdarten sind speziell geeignete Jagdhunde mitzuführen (z. B. Drück-, Such- und Treibjagden, Wasserwild- und Federwildjagd)





Das Gebiss des Hundes


- Das komplette Dauergebiß besteht aus 42 Zähnen, das Milchgebiß aus 28
- Der Zahnwechsel (i.d.R. zwischen dem 4. und dem 7. Monat) ist mit 9 Monaten
- abgeschlossen.
- Der Hund besitzt ein typisches Raubtiergebiß
- Merkmale eines Raubtiergebisses sind:


1. die als Fangzähne ausgebildeten Eckzähne
2. die Reißzähne = stärkste Backenzähne, oben P4, unten M1
Zahnwechsel des Hundes


Gebissfehler Jagdhunde




Jagdliche Altersbezeichnung

