Sachgebiet 6 - Naturschutz und Landschaftspflege
Frage 25 von 40

In welchen Plänen sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich eines Landes bzw. für Teile eines Landes darzustellen?

In Flora-Fauna-Habitat-Plänen
in Bebauungsplänen
in Bauleitplänen
in Flächennutzungsplänen
in Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen
Saarland
1. Wie heißen nach dem Bundesnaturschutzgesetz einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind? 5. ... 6. ... 2. Wie können Trockenrasen als Lebensräume mit ihrer mannigfaltigen Vielfalt von Käfern, Schmetterlingen, Heuschrecken, Eidechsen etc. gefördert werden? 3. In welchem Zeitabschnitt ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. 4. Was ist ein Biotop? 5. Sie entdecken bei einem Reviergang eine Ringelnatter. Wie verhalten Sie sich? 6. Was versteht man unter der ‘Roten Liste’? 7. Wie heißen nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist? 8. Welche Aussage über die Erholung in der freien Landschaft gem. Naturschutzrecht bzw. über das Betreten des Waldes gem. Landeswaldgesetz ist falsch? 9. Welche der nachgenannten Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen ist kein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes? 10. Was ist Ökologie? 11. Tiergehege müssen 12. Was ist ein Ökosystem? 13. Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzten Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist? 14. Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzten Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätte bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist? 15. Wer ist im Saarland dafür zuständig, durch Verordnung Teile von Natur und Landschaft zum Naturschutzgebiet zu erklären? 16. Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festzusetzenden, einheitlich zu schützenden Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes, im übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebietes erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen. 17. Welches der nachgenannten Tiere fällt unter den besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung? 18. Welche Aussage über den Artenschutz in Deutschland ist falsch? 19. Wie heißen nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig und von besonderer Eigenart sind, 2. im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen, 3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. 20. Was versteht man unter der Eutrophierung eines Gewässers? 21. In welchem Bereich sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu schützen? 22. Mit welchen Wechselbeziehungen befasst sich die Ökologie? 23. Die sogenannte Landwirtschaftsklausel wurde in § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes neu gefasst. Absatz 1 lautet: 24. In welchem Biotop gedeihen die Sonnentauarten?   25. In welchen Plänen sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich eines Landes bzw. für Teile eines Landes darzustellen? 26. Welches der nachgenannten Tiere darf im Geltungsbereich des Bundesnaturschutzgesetzes nicht ausgesetzt und nicht in der freien Natur angesiedelt werden? 27. Was versteht man unter dem Begriff Immission? 28. Welche Maßnahme zählt zur biologischen Schädlingsbekämpfung? 29. Welche bewirtschafteten Ökosysteme haben in unserer Landschaft die höchsten Natürlichkeitsgrade? 30. Was ist die Biosphäre? 31. Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz festgesetzten Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 ha, deren besonderer Schutz 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist? 32. Das saarländische Naturschutzgesetz 33. Ist das Sammeln von allgemein geschützten Blumen, Heilkräutern, Pilzen und Früchten in der Natur und Landschaft zulässig? 34. Vor welchem Zeitpunk sollten Wiesen wegen des Schutzes der Bodenbrüter nicht gemäht werden? 35. Bei einem abendlichen Ansitz in der Nähe eines Weihers beobachten Sie ein grünfüßiges Teichhuhn beim Nestbau im Schilf. Was dürfen Sie tun? 36. Woher wird ein Hochmoor mit dem lebensnotwendigen Wasser versorgt? 37. Welche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsaufgabe gehört nicht zu den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes zur nachhaltigen Sicherung der Natur und Landschaft? 38. Auf welchen Flächen ist das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung gemäß § 11 des Saarländischen Naturschutzgesetzes zeitlich eingeschränkt? 39. Welches in seinem Eigenjagdbezirk verendet aufgefundene Tier darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um es z. B. präparieren zu lassen? 40. Welche der nachgenannten Wildarten ist ganzjährig von der Jagd zu verschonen?