Waffenerwerb
Waffenerwerb für Jäger
Langwaffe | Kurzwaffe | |
Kaufvoraussetzung | Gültiger Jagdschein | Waffenbesitzkarte (WBK) und Voreintrag innerhalb eines Jahres sowie ein Munitionserwerbsstempel |
Anzeigepflicht | Innerhalb von zwei Wochen | Innerhalb von zwei Wochen |
Voraussetzung für waffenrechtliche Erlaubnisse
Grundsätzlich benötigt man in Deutschland zum Erwerben, Besitzen und Führen von Waffen spezielle Genehmigungen. Wir unterscheiden folgende Dokumente:
Kleiner Waffenschein §WaffG
Waffenschein
Erlaubnisschein Schießerlaubnis
Die Waffenbesitzkarte (WBK)
- Kleiner Waffenschein §WaffG
- Notwendig zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit
- Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG gerecht werden
- Persönliche Eignung nach § 6 WaffG erfüllen
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung werden nach Ablauf von drei Jahren überprüft.
- Erteilung des kleinen Waffenscheins ist unbefristet für zugelassene Schreckschuss-, Reiz- stoff- und Signalwaffen.
- Es entfallen: Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis
2. Waffenschein
- Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit
- Nach Bedürfnisprüfung
- Geltungsdauer max. 3 Jahre
- Geltungsbereich: Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder ein bestimmtes Gebiet, in Abhängigkeit von dem Bedürfnis
- Die Erteilung von Waffenscheinen an Privatpersonen ist sehr selten. Waffenscheine erhalten in der behördlichen Praxis nahezu ausschließlich Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer.
3. Erlaubnisschein Schießerlaubnis
- Erteilung vor dem Schießen
- Ohne Formerfordernis
- Wird von der Waffenbehörde/Kreispolizeibehörde erteilt und dient dem ausnahmsweisen Schießen auf befriedetem Besitz
- Schießerlaubnisse werden örtlich definiert
- Beispiel: Schießen in einem Damwildgatter oder das Schießen extensiv gehaltener Rinder
- Die Waffenbesitzkarte (WBK)
Die WBK ist die allgemeine Erlaubnis zum Waffenerwerb und Besitz von Waffen.
Folgende 3 Arten von Waffenbesitzkarten sind zu unterscheiden:
- Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffensammler und Sachverständige
- Grüne Waffenbesitzkarte für Jäger und Mehrlader bei Sportschützen
- Die Erlaubnis zum Besitz gilt bis auf Widerruf.
- Die Erwerbserlaubnis bei einem Voreintrag für eine Kurzwaffe gilt für 1 Jahr, Ausnahmen sind möglich!
- Für den Kauf von Munition für Kurzwaffen, die nicht in der WBK eingetragen sind, muss ein Munitionserwerb in der WBK eingetragen werden.
- Beim Kauf von Langwaffen müssen diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb schriftlich bei der zuständigen Behörde angezeigt und in die WBK eingetragen werden.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Waffen und Munition sind erlaubnispflichtig? (§ 10 WaffG)
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition
Waffenbesitzkarte § 10 I, II WaffG Munitionserwerbserlaubnis
Führen von Schusswaffen
Waffenbesitzkarte § 10 I, II WaffG Munitionserwerbserlaubnis
Schießen mit einer Schusswaffe
Erlaubnisschein § 10 V WaffG
Munition, sofern die Erwerbsberechtigung nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen ist
Munitionserwerbsschein § 10 III WaffG
Ausnahmen von Erlaubnispflichten für Jäger
Entbehrlichkeit des Waffenscheins und der Schießerlaubnis (§ 13 VI WaffG)
Waffe schussbereit und zugriffsbereit ohne Erlaubnis führen:
- Jagd- und Forstschutz
- Ausbildung von Jagdhunden im Revier
- Ein- und Anschießen im Revier
- Befugte Jagdausübung
Waffe zugriffsbereit, aber nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen:
- Tätigkeit wird in anerkannter Weise (Folge- oder Begleiterscheinung eines Bedürfnisses) vorgenommen
Voraussetzung für die Erteilung einer WBK
- Sachkundenachweis
- Mindestalter 18 Jahre
- Persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit: Regelüberprüfung erfolgt alle 3 Jahre. Nicht zuverlässig sind Personen, die für eine Straftat verurteilt wurden, die eine Höhe von einem Jahr Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen überschreitet. Ebenso Personen, die verbotenen Gruppierungen oder Vereinen angehören.
- Bedürfnis: Im jagdlichen Bereich ist das Bedürfnis der gültige Jagdschein. Dieser berechtigt den Jäger zum Erwerb von Langwaffen ohne Mengenbegrenzung sowie der dazugehörigen Munition. Ebenso für 2 Kurzwaffen mit der dazugehörigen Munition.
Ausnahmen von Erlaubnispflichten für Jäger
Abfrage beim Verfassungsschutz:
- Um zu verhindern, dass Extremisten Waffen besitzen, muss die Waffenbehörde bei jeder Überprüfung der Zuverlässigkeit bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde anfragen, ob dort Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen.
- Erlangt die Behörde nachträglich bedeutsame Erkenntnisse, teilt sie diese unverzüglich der Waffenbehörde mit (Nachbericht).
- Das Fortbestehen des Bedürfnisses für den Waffenbesitz wird künftig alle fünf Jahre erneut überprüft.
Ausnahmen von Erlaubnispflichten für Jäger
Persönliches Erscheinen:
- Die zuständige Behörde kann zur Erforschung des Sachverhalts in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder des Erlaubnisinhabers verlangen.
Der Sachkundenachweis
Die Sachkunde als Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (§ 7 WaffG i. V. m. §§ 1, 3 AWaffG)
Art des Nachweises (§ 7 I WaffG)
- Theoretische und praktische Prüfung, Tätigkeit oder Ausbildung
- Sachkunde gilt mit Ablegen der Jägerprüfung als nachgewiesen.
- Jungjäger können Sachkunde durch staatlich anerkannten Lehrgang nachweisen.
Umgang des Nachweises (§ 1 I AWaffV) – Erforderlich sind Kenntnisse über:
- Handhabung der Waffe
- Umgang mit Munition
- Reichweite und Wirkung der Geschosse
- Waffenrechtliche Vorschriften, Notwehr und Notstand
Der Waffen- und Munitionserwerb
Waffenerwerb – wir unterscheiden zwischen:
- Erwerb mit WBK und Voreintrag
- Erwerb ohne WBK und Voreintrag
1. Erwerb mit WBK mit Voreintrag
- Für den Kauf von Kurzwaffen benötigt der Jagdscheininhaber eine WBK und einen Voreintrag in der WBK. Dieser Voreintrag ist für ein Jahr gültig.
- Das bedeutet, dass die Waffe innerhalb dieser Frist erworben und nach dem Erwerb innerhalb von 2 Wochen eingetragen werden muss.
- Für die Eintragung werden Hersteller, Modell, Herstellungsnummer, Kategorie, Überlassungsdatum und Überlasser benötigt.
2. Erwerb mit WBK ohne Voreintrag
- Ohne Voreintrag ist der Jagdscheininhaber mit gültigem Jagdschein dazu berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl Langwaffen sowie eine unbegrenzte Anzahl Langwaffenmunition zu erwerben.
- Der Erwerb ist der zuständigen Behörde innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen und wird dann von der Behörde in eine WBK eingetragen.
Munitionserwerb für Jagdscheininhaber
Langwaffenmunition darf in unbegrenzter Menge nur mit gültigem Jagdschein erworben werden.
- Der Erwerb von Kurzwaffenmunition ist nur mit WBK und entsprechendem Vermerk möglich.
- Achtung: Sollte der Jagdschein abgelaufen sein und in der WBK kein Munitionserwerb ver- merkt sein, besteht kein Bedürfnis für den Besitz von Munition. Folglich gilt der Besitzer als unzuverlässig.
- Folge: Verstoß gegen das WaffG! Dies kann bei Unachtsamkeit (z. B. Vergessen, den Jagd- schein zu verlängern) oder im Erbfall passieren.
Waffenverbotszonen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung aus Sicherheitsgründen Waffenverbotszonen zu bestimmen, in denen das Führen von Waffen aller Art und Messern mit feststellbarer oder feststehender Klinge von über 4 cm Länge verboten ist. Ausgenommen ist das Führen mit berechtigtem Interesse, insbesondere von Personen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen (z. B. WBK-Besitzer).
Beschussgesetz

Feuerwaffen unterliegen der amtlichen Beschusspflicht § 3 BeschussG, bevor sie in Deutschland in Verkehr gebracht werden oder wenn an den wesentlichen Teilen (Lauf, Verschluss, Patronenlager und Systemhülse) etwas verändert wurde.
Das Beschussamt prüft die Maßhaltigkeit, Haltbarkeit und die Funktionssicherheit sowie die vorgeschriebene Kennzeichnung.
Beschusszeichen auf der Waffe bestehen aus:
- Bundesland mit Kennbuchstaben
- Ortzeichen Beschussamt
- Codiertes Beschussdatum
